Seit dem 01.01.2002 müssen Unternehmen Ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stellen. Die betriebliche Altersvorsorge wird daher immer bedeutender.
Arbeitnehmer können sich besonders günstig absichern, da die Gruppenrabatte die Kosten senken. Und Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen: Ab dem 01.01.2005 sind bis zu 4 % von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2.496 € und zusätzlich 1.800 € als Förderung steuerfrei - bis 2008 auch frei von der Sozialabgabe.


