Seit dem 01.01.2002 müssen Unternehmen Ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stellen. Die betriebliche Altersvorsorge wird daher immer bedeutender.

Arbeitnehmer können sich besonders günstig absichern, da die Gruppenrabatte die Kosten senken. Und Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen: Ab dem 01.01.2005 sind bis zu 4 % von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2.496 € und zusätzlich 1.800 € als Förderung steuerfrei - bis 2008 auch frei von der Sozialabgabe.

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Abschaffung der Pauschalsteuer bei Direktversicherungen, Arbeitnehmerrechte verbessert.

Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen sind künftig nicht mehr steuerfrei. Bei Auszahlungen ab Vollendung des 60. Lebensjahres und einer Mindestdauer von 12 Jahren wird allerdings nur die Hälfte des Ertrags besteuert.

Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (20 Prozent statt individueller Steuer) von Beiträgen zu Direktversicherungen entfällt. Direktversicherungen unterliegen zukünftig der nachgelagerten Besteuerung.

Bis zum 31 Dezember 2004 können Direktversicherungen weiterhin mit der Möglichkeit der Pauschalversteuerung und steuerfreier Kapitalauszahlung abgeschlossen werden.

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Arbeitgeber: Funktion der Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins. Vorteil der Unterstützungskasse ist, dass sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt und somit ihr Geld am Kapitalmarkt frei anlegen kann. Das birgt gleichzeitig Chancen und Risiken. Aus diesem Grund gewährt sie keinen Rechtsanspruch auf die Leistung und Sie müssen die versprochene Versorgungsleistung für Ihren Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sicherstellen und Beiträge dafür entrichten.

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Ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist die Pensionskasse.

Grundsätzlich zählen die Beiträge des Arbeitgebers zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Durch die 'Riester-Reform' des AVmG sind diese Beitragszahlungen in den Grenzen des § 3 Nr. 63 EstG bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer befreit.

Weiter zeichnet sich eine Pensionskasse durch sehr flexible Tarife hinsichtlich Beitrags- und Leistungsgestaltung aus.

AB Assekuranzbüro Thomas Vetter - optimale und günstige Versicherung für Ihre Altersvorsorge

Pensionsfonds werden als Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung im BertAVG eingeführt und gehören zu den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten. Pensionsfonds dürfen einen im Vergleich zu Versicherungen höheren Anteil des Geldes in Aktien investieren. Sie sind daher besonders attraktiv für Kunden, die eine stärker renditeorientierte Altersversorgung einrichten wollen.Die betriebliche Altersvorsorge in Form des Pensionsfonds stellt daher eine sehr interessante Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, zumal die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei sind.

AB Assekuranzbüro Thomas Vetter - optimale und günstige Versicherung für Ihre Altersvorsorge

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