Seit dem 01.01.2002 müssen Unternehmen Ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stellen. Die betriebliche Altersvorsorge wird daher immer bedeutender.

Arbeitnehmer können sich besonders günstig absichern, da die Gruppenrabatte die Kosten senken. Und Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen: Ab dem 01.01.2005 sind bis zu 4 % von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2.496 € und zusätzlich 1.800 € als Förderung steuerfrei - bis 2008 auch frei von der Sozialabgabe.

Darstellung der Vertriebswege, hier als PDF:

Gesetzliche Erklärung D 7844

Beispielrechnung:

Summe der Nettobeiträge bei jährlichem Bruttobeitrag von 1.200 €

 Lediger, 40.000 € Einkommen         

 §3 Nr. 63 EStG

17.517 €

 Sonderaussgabenabzug

20.500 €

 Verheirateter, 40.000 € Einkommen

 §3 Nr. 63 EStG

17.517 €

 Sonderaussgabenabzug

20.500 €

Die Nettoverzichte bei der Nutzung des § 3 Nr. 63 EStG sind deutlich geringer sind als bei der Förderung durch Sonderausgaben. Das liegt einerseits an der Sozialversicherungsbeitragsfreiheit bis zum Jahr 2008 bei der betrieblichen Förderung. Andererseits wird bei der Nutzung des Sonderausgabenabzugs erst ab dem Jahr 2025 die volle Steuerfreiheit der Beiträge erreicht. Ledige wenden im Vergleich zu Verheirateten geringere Nettobeiträge auf, da sie bei einem höheren Grenzsteuersatz stärker profitieren.

Lediger, 40.000 Einkommen         

§3 Nr. 63 EStG

2.050 €

Sonderaussgabenabzug

2.473 €

 Verheirateter, 40.000 Einkommen

 §3 Nr. 63 EStG

2.842 €

 Sonderaussgabenabzug

3.154 €

Die Nettorenten bei Nutzung des Sonderausgabenabzugs sind höher als die bei Steuerförderung nach § 3 Nr. 63 EStG, weil sie nur zu 90 % (bei Renteneintritt im Jahr 2030) versteuert werden, während die nach § 3 Nr. 63 EStG geförderten Renten abzgl. des im Jahr 2030 gültigen Altersentlastungsbetrages voll zu versteuern sind.Andererseits sind die Renten aus der privaten Altersversorgung nicht sozialversicherungspflichtig. Dagegen unterliegen die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung der Beitragspflicht für die Sozialversicherung und werden somit mit dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssatz belastet.

Nettorenditen

 Lediger, 40.000 Einkommen         

 §3 Nr. 63 EStG

4,49 %

 Sonderaussgabenabzug

4,34 %

 Verheirateter, 40.000 Einkommen

 §3 Nr. 63 EStG

5,73 %

 Sonderaussgabenabzug

5,27 %

Der Renditevergleich macht aber deutlich, dass auch nach den vielfältigen Neuerungen durch das Alterseinkünftegesetz die betriebliche Altersversorgung gegenüber der privaten Vorsorge weiterhin an Bedeutung gewinnen wird.

Für Unternehmen bieten sich u.a. folgende Durchführungswege an:

Pensionsfond

Pensionskasse

Unterstützungskasse

Zu empfehlen ist die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch folgende Vorteile:

  • Sparen von Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber
  • Sparen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern für den Arbeitnehmer

AB Assekuranzbüro Thomas Vetter - günstige Versicherungen für Ihre betriebliche Altersvorsorge

Gut

Neutral

Günstig