Arbeitgeber: Funktion der Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins. Vorteil der Unterstützungskasse ist, dass sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt und somit ihr Geld am Kapitalmarkt frei anlegen kann. Das birgt gleichzeitig Chancen und Risiken. Aus diesem Grund gewährt sie keinen Rechtsanspruch auf die Leistung und Sie müssen die versprochene Versorgungsleistung für Ihren Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sicherstellen und Beiträge dafür entrichten.
Besonders geeignet für
- Mittelständische Unternehmen, die auf die Bilanzierung von Zusagen verzichten wollen
- Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte
- Arbeitnehmer mit höherem Einkommen
Sollte das Geld der Unterstützungskasse zur Zahlung der Versorgungsleistung nicht ausreichen, müssen Sie als Arbeitgeber der Verpflichtung nachkommen. Das Versorgungsrisiko liegt hier bei Ihnen. Um das Risiko zu vermeiden, kann sich die Unterstützungskasse - wie auch bei der Pensionszusage - durch eine Rückdeckung gegen wirtschaftliche Risiken aus Versorgungszusagen absichern.Die von Ihnen geleisteten Zuwendungen leitet die Unterstützungskasse an einen Versicherer weiter und überträgt somit das Risiko auf den Versicherer. In diesem Fall spricht man von einer rückgedeckten Unterstützungskasse. Rechtsbeziehungen bestehen dann zwischen der Unterstützungskasse und dem Versicherer, Ihr Arbeitnehmer ist lediglich versicherte Person.Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse können Sie im Regelfall als Betriebsausgabe wieder absetzen. Genau wie bei der Direktversicherung gewährt die Unterstützungskasse Ihrem Arbeitnehmer Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen Invalidität und Tod. Diese können als lebenslange Rente oder Einmal- bzw. Mehrfachkapitalzahlung erfolgen.Die Unterstützungskasse bietet - neben der Pensionszusage - für Ihren Arbeitnehmer die Möglichkeit, während des aktiven Arbeitslebens in beliebiger Höhe Arbeitslohn durch Gehaltsumwandlung der Besteuerung zu entziehen und stattdessen die späteren Versorgungsleistungen nachgelagert zu besteuern. Jedoch werden Entgeltumwandlungen weniger flexibel gehandhabt als bei der Pensionszusage, weil sich Ihr Arbeitnehmer zu einem laufenden Gehaltsverzicht mit gleich bleibenden oder steigenden Beiträgen verpflichten muss. Beitragshöchstgrenzen, wie z.B. bei der Direktversicherung oder beim Pensionsfonds, gibt es nicht.
Unterstützungskasse: Vorteile für das Unternehmen
Keinen Bilanzausweis von Versorgungsverpflichtungen, d.h. keine negative Beeinflussung der Bilanzkennzahlen bei rückgedeckten Unterstützungskassen
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Steuerersparnisse, da Abzug als Betriebsausgabe
- Unterstützungskasse statt Gehaltserhöhung senkt Lohnnebenkosten
Unterstützungskasse: Nachteile für das Unternehmen
- Steuerliche Begrenzung der Leistungshöhe
- Verwaltungsgebühren für Unterstützungskasse
- Zahlen von Beiträgen an den Pensions-Sicherungs-Verein
Die Entgeltumwandlung über Unterstützungskasse ist Bestandteil eines zeitgemäßen Vergütungssystems.
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, auf Entgelt zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu verzichten, mit Vorteilen gegenüber der herkömmlichen Direktversicherung. Der Umwandlungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
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