Für Hausbesitzer mit einem Ein- oder Mehrfamilienhaus
Wir bieten über einen speziellen Haftpflichtversicherer die Absicherung "Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung" über den Abschluss der Privaten Haftpflicht an. Bei dieser speziellen Versicherung reicht der Abschluss der Privaten Haftpflicht aus, wenn die Jahresbruttomiete 30.000 € nicht übersteigt.
Vermieter brauchen Haftpflicht
Von Gebäuden und Grundstücken können erhebliche Gefahren ausgehen: immer wieder werden Fußgänger durch vom Sturm herabgewehte Dachziegel verletzt, abbrechende Äste beschädigen geparkte Autos, Dachstuhlbrände greifen auf Nachbargebäude über. Vor allem Personenschäden können dabei in die Millionen gehen - etwa wenn der Geschädigte dauerhaft behindert bleibt.
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung braucht deshalb jeder, der als Eigentümer die gesetzliche Pflicht zur Verkehrssicherung seiner Immobilie hat. Einzige Ausnahme: das Objekt wird vom Eigentümer und seiner Familie selbst bewohnt - dann sind die von Haus und Grundstück ausgehenden Gefahren in der normalen Privathaftpflicht mitversichert. Sobald das Gebäude allerdings vermietet oder das Grundstück verpachtet wird, entfällt dieser Schutz - eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird unverzichtbar, denn wie bei allen Haftpflichtschäden wird der Eigentümer im Ernstfall mit seinem ganzen Vermögen und - bis zu einer geringen Pfändungsgrenze - auch mit dem gesamten Einkommen zur Verantwortung gezogen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht befriedigt berechtigte Ansprüche der Geschädigten und hilft gleichzeitig, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Prozess mit einem Anspruchsteller, übernimmt der Versicherer außerdem sämtliche Prozess- und Anwaltskosten - schon aus eigenem Interesse. Tipp: als Vermieter darf man die Kosten der Gebäudehaftpflicht auf die Mieter umlegen.
AB Assekuranzbüro Thomas Vetter - günstige Eigentümer-Haftpflichtversicherung


