Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung
In den vergangenen 30 Jahren gab es deutliche Beitragssteigerungen in der GKV, und das, obwohl die Leistungen der GKV vor allem in den letzten 15 Jahren durch mehrere Gesundheitsreformen sukzessive eingeschränkt wurden.Der durchschnittliche Beitragssatz ist seit 1970 von 8,2 % auf 15,5 % (2009) angestiegen. Der Höchstbeitrag beträgt mittlerweile 569 Euro und liegt damit mehr als 460 Euro über dem Beitrag aus dem Jahr 1970.Der Höchstbeitrag zur GKV verändert sich in der Regel jährlich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Sie ist an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt. Durch das Aufrunden steigt sie jedoch etwas stärker.
Beitragsteigerungen in der PKV trotz Alterungsrückstellungen
In der privaten Krankenversicherung sind Beitragsanpassungen dennoch notwendig. Denn die Beitragskalkulation beruht auf den jeweils aktuellen Kosten im Gesundheitswesen. Diese steigen aber aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie des medizinisch-technischen Fortschritts regelmäßig an. Auch die Verlängerung der Lebenserwartung und der damit einhergehenden längeren Vertragsdauer wirkt sich beitragssteigernd aus.Die gesetzlichen Krankenkassen sind von diesen Effekten ebenfalls betroffen. Sie werden jedoch zusätzlich von der demografischen Entwicklung beeinflusst.
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