Was passiert eigentlich im Pflegefall?

Wir möchten Sie informieren, was im Pflegefall getan werden kann; muss, damit die Erben, Kinder das Erbe auch behalten können und sie selbst nicht zum „Sozialfall“ werden.

Kinder haften für Ihre Eltern. Reicht das Vermögen der Eltern nicht um den Pflegeplatz zu bezahlen, müssen die Kinder ran!Unter Umständen auch die Enkel!

Was viele nicht wissen:

  • Nach Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Verwandte "in gerader Linie" zum Unterhalt verpflichtet. Kinder haften demnach für den Unterhalt ihrer Eltern. Und mittelbar auch die Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
  • Die Forderungen können von der Pflegekasse nach dem BGB eingefordert werden. Die Gültigkeit für diese Forderungen beträgt 30 Jahre!!!
  • Vorsicht ist auch gebeten: Aus Sicht des Staates ist geschenkt nicht geschenkt.


Schützen Sie sich vor der Enteignung durch den Staat im Pflegefall.

Alt werden will jeder, sich alt fühlen hingegen keiner.
Vergessen, vertagt, verdrängt.
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung gibt sich der Illusion hin, im Pflegefall ausreichend abgesichert zu sein.
Bei einer Pflegedauer von fünf Jahren hat der Pflegebedürftige schon 100.000 € aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlt.
Nun, das muss nicht sein.

Unsere Lösung:

Mit einer privaten Pflegerentenversicherung können Sie hier Vorsorge treffen.
Versicherungsschutz ist auch bei Vorerkrankungen möglich

  • Bereits ab Pflegestufe 1 mit schon 50% Zahlung der abgesicherten Rente,
  • in Pflegestufe 2 mit 75% und
  • ab der Pflegestufe 3 mit 100% der versicherten Rente.
  • Versichert ist auch die ambulante Haus- und Heimpflege sowie die Demenz.
  • Beitragsbefreiung ab Pflegstufe 1. Keine Wartezeiten und Karenzzeiten.
  • Garantierte feste Pflegedefinition der späteren Pflegerentenversicherung – unabhängig vom Gesetzgeber! (Kein Pflegetagegeldversicherer kann das!)

Es geht noch weiter. Sie entscheiden sich erst ab Optionsbeginn wie es weiter geht, entweder auf:

  • eine garantierte lebenslange Pflegerente oder
  • eine einmalige Kapitalauszahlung.
  • Stirbt die versicherte Person vor der Optionsentscheidung bei Einschluss der Sofortrente im Pflegefall, zahlt der Versicherer die eingezahlten Beiträge zuzüglich der vorhandenen Werte aus der Überschussbeteiligung an den namentlich Hinterbliebenen aus.

Schützen Sie ihr Kapital und Ihre Werte.
Wir sollten für unsere Oma, Opa, Vater und Mutter da sein, so lange wie sie da sind.

Hier finden Sie Informationen über die 3D-Pflegevorsorge der Generali.

Pflege ist ein wichtiges Thema und betrifft uns alle. Hier bieten viele Versicherer Lösungsmöglichkeiten, die ich Ihnen gerne auf Wunsch in einem persönlichen Beratungsgespräch aufzeige. Die Pflegezusatztarife der AXA Krankenversicherung können Sie sich hier sogar direkt online erklären lassen und auch – wenn Sie möchten – direkt online abschließen.

Zum Online-Rechner für die Pflegevorsorge

AB Assekuranzbüro Thomas Vetter - optimale und günstige Pflegeversicherung

Gut

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