Gesetzliche Rentenversicherung

Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung. Die Rentenzahlungen werden künftig für jeden neuen Rentnerjahrgang stärker besteuert. Bei allen, die bereits Rente beziehen und bei allen Neurentnern des Jahres 2005 unterliegen 50 Prozent der gesetzlichen Altersrente der Besteuerung. Der verbleibende Anteil von 50 Prozent bleibt steuerfrei und steht lebenslang als persönlicher Steuerfreibetrag in Euro zur Verfügung. Der steuerpflichtige Anteil für jeden Neurentner erhöht sich dann ab 2006 bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent, danach um ein Prozent.

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Kapitallebensversicherung

Bedarf, wenn für die Familie sofort Versicherungsschutz notwendig wird.

Zum Beispiel:
Im Todesfall wird die Versicherungssumme sofort fällig. Die bezugsberechtigte Person erhält die Versicherungssumme. Im Erlebensfall wird die Versicherung an den Versicherungsnehmer bezahlt.

Anders bei der Risiko-Lebensversicherung, hier wird nur im “Todesfall” bezahlt. Nach Ablauf erfolgt keine weitere Zahlung.

AB Assekuranzbüro Thomas Vetter - günstige Kapitallebensversicherung für die Altersvorsorge

Fondsgebundene Rentenversicherung

Wir bieten nur ausschliesslich klassische Absicherungen an.

Zum Beispiel:
Private Rentenversicherungen oder die Rürup-Rente.

AB Assekuranzbüro Thomas Vetter - optimale Rentenversicherung für Ihre Altersvorsorge

Private Rentenversicherung

Die grosse deutsche Tragödie: "Jetzt kann ich nicht investieren !"

Alter 18 bis 25:
"Ich soll investieren? Machen Sie Witze? Ich bin gerade in der Ausbildung. Sie können von mir nicht erwarten, dass ich jetzt investiere. Ich bin jung und möchte meinen Spass haben. Wenn ich mit meiner Ausbildung fertig bin, werde ich investieren."

Alter 25 bis 35:
"Sie erwarten doch wohl nicht von mir zu Investieren? Vergessen Sie nicht, dass ich erst vor wenigen Jahren angefangen habe zu arbeiten. Bald wird es mir besser gehen und ich werde investieren können. Zur Zeit muss ich in meine Weiterbildung investieren, um beruflich vorwärts zu kommen. Warten Sie, bis ich etwas älter bin. Ich habe noch viel Zeit."

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Zur Abgeltungssteuer:

Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer.

Am 01.01.2009 wird in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.

Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerfreibetrag von 801 € bzw. 1 602 € für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer.

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Neutral

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