Gesetzliche Rentenversicherung
Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung. Die Rentenzahlungen werden künftig für jeden neuen Rentnerjahrgang stärker besteuert. Bei allen, die bereits Rente beziehen und bei allen Neurentnern des Jahres 2005 unterliegen 50 Prozent der gesetzlichen Altersrente der Besteuerung. Der verbleibende Anteil von 50 Prozent bleibt steuerfrei und steht lebenslang als persönlicher Steuerfreibetrag in Euro zur Verfügung. Der steuerpflichtige Anteil für jeden Neurentner erhöht sich dann ab 2006 bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent, danach um ein Prozent.


