Gesetzliche Rentenversicherung
Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung. Die Rentenzahlungen werden künftig für jeden neuen Rentnerjahrgang stärker besteuert. Bei allen, die bereits Rente beziehen und bei allen Neurentnern des Jahres 2005 unterliegen 50 Prozent der gesetzlichen Altersrente der Besteuerung. Der verbleibende Anteil von 50 Prozent bleibt steuerfrei und steht lebenslang als persönlicher Steuerfreibetrag in Euro zur Verfügung. Der steuerpflichtige Anteil für jeden Neurentner erhöht sich dann ab 2006 bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent, danach um ein Prozent.
Private Altersvorsorge
Rentenleistungen werden begünstigt, Kapitalzahlungen verlieren an Attraktivität. Die Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen sind nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar.Die Erträge aus Kapitalzahlungen (Ablaufleistung abzüglich der Beitragsumme) werden zur Hälfte besteuert (z.B. bei einer Kapitalzahlung aus einer Lebensversicherung). Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Auszahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt und eine Mindestdauer von zwölf Jahren zurückgelegt wurde. In allen anderen Fällen erfolgt eine volle Besteuerung der Kapitalerträge.Die Ertragsanteile von laufenden privaten Renten werden mit stark abgesenkten Sätzen besteuert. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits Rente beziehen. Beispiel: Der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt dann für einen 65-Jährigen Rentner nur noch 18 Prozent statt bisher 27 Prozent. Es wird eine neue private Rentenversicherung mit einem Leistungsbild analog der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, die in der Ansparphase steuerlich gefördert wird.Hierfür ist ein spezieller Sonderausgabenabzug vorgesehen, der in der Endstufe bis zu 20.000 Euro pro Jahr betragen kann. Dieser beinhaltet allerdings auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Besteuerung von Beitrag und Leistung erfolgt analog dem Stufenmodell der gesetzlichen Rentenversicherung.
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