Leistungen
Bei Tod wird die garantierte vereinbarte Versicherungsleistung fällig.
Sie können diese Versicherung jederzeit, spätestens jedoch am Ende des 10. Versicherungsjahres, ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine kapitalbildende Lebensversicherung mit gleichem oder geringerem Todesfallschutz umtauschen.
Es erfolgt die Beitragsverrechnung. Beitrag nach Abzug des zur Zeit gültigen gültigen Überschussanteilsatzes zur Berechnung. Bei Änderung der Überschussbeteiligung kann sich dieser Betrag ändern.


